EN 149: Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel
EN 149:2001+A1:2009: Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
Vorwort
Diese Europäische Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben und unterstützt grundlegende Anforderungen der Europäischen Richtlinien.
Die Ergänzung von 2009 führt eine Klassifizierung für Geräte für den einmaligen Gebrauch ein.
Einleitung
Ein Atemschutzgerät kann nur zugelassen werden, wenn die einzelnen Komponenten denAnforderungen der Prüfvorschriften genügen und wenn mit einem vollständigen Gerät praktische Leistungsprüfungen erfolgreich durchgeführt worden sind.
Anwendungsbereich
Diese Europäische Norm legt Mindestanforderungen für filtrierende Halbmasken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikeln, außer für Fluchtzwecke, fest.
Laborprüfungen und praktische Leistungsprüfungen sind enthalten, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen feststellen zu können.
Einstufung
Partikelfiltrierende Halbmasken werden nach ihrer Filterleistung und ihrer maximalen gesamten nach innen gerichteten Leckageeingeteilt. Es gibt drei Geräteklassen:
FFP1, FFP2 und FFP3.
Zusätzlich werden partikelfiltrierende Halbmasken danach eingeteilt, ob sie nur für eine Schicht zu gebrauchen oder wiederverwendbar (mehr als eine Schicht) sind.
Grundlegende Leistungsanforderungen
Klasse | Gesamte Leckage | Maximaler Durchlass | |
| NaCl 95 l/min | Paraffinöl 95 l/min | |
FFP1 | 22 % | 20 % | 20 % |
FFP2 | 8 % | 6 % | 6 % |
FFP3 | 2 % | 1 % | 1 % |
Atemwiderstand
Klasse | Maximal zulässiger Widerstand (mbar) | ||
Einatmung | Ausatmung | ||
30 l/min | 95 l/min | 160 l/min | |
FFP1 | 0,6 | 2,1 | 3,0 |
FFP2 | 0,7 | 2,4 | 3,0 |
FFP3 | 1,0 | 3,0 | 3,0 |
Kennzeichnung
Damit eine partikelfiltrierende Halbmaske dieser Norm entspricht, muss sie u.a. mit folgenden Informationen gekennzeichnet sein:
- Mittel zum Identifizieren des Herstellers oder Lieferanten, z.B. Produktname
- Typ-identische Kennzeichnung.
- Zutreffende Klasse, z.B. „FFP2 NR D“, wobei „NR“ eine Maske kennzeichnet, deren Gebrauch auf eine Schicht beschränkt ist und danach entsorgt werden muss.
„D“ steht für das Bestehen des für Einweg-Masken freiwilligen Dolomit-Tests. Er belegt, dass die Anforderungen an Filterdurchlass und Atemwiderstand auch nach längerer Tragezeit eingehalten werden. - Die Nummer und das Jahr der Veröffentlichung dieser Europäischen Norm.
- Ende der Lagerzeit
- Die vom Hersteller empfohlenen Lagerbedingungen
- Eine Informationsbroschüre des Herstellers muss mit jeder kleinsten Handelspackung mitgeliefert werden
- CE-Zeichen gefolgt von einer vierstelligen Kennnummer der benannten Stelle, die die Baumusterprüfung für die Atemschutzmaske durchgeführt hat
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