EN 166: Augenschutz
DIN EN 166:2001: Persönlicher Augenschutz – Anforderungen
Anwendungsbereich
Diese Europäische Norm legt funktionelle Anforderungen für unterschiedliche Arten persönlicher Augenschutzgeräte sowie deren Kennzeichnung fest.
Arten von Augenschutzgeräten
Es werden drei verschiedene Arten unterschieden: Die Bügelbrillen mit und ohne Seitenschutz, Korbbrillen und Gesichtsschutzschilde.
Anwendungsbereiche der Augenschutzgeräte
Augenschutzgeräte können, je nach ihren Eigenschaften, gegen
- Stöße verschiedener Energien
- Staub
- optische Strahlung
- Gase
- Schmelzmetalle und heißen Festkörper
- Tropfen und Spritzer
- und Störlichtbogen
schützen.
Anforderungen
Allgemein
Die Augenschutzgeräte dürfen keine Hautreizungen verursachen, keine vorspringenden Stellen, scharfe Kanten oder sonstige Fehler aufweisen, die voraussichtlich beim Tragen unbequem sind oder Verletzungen verursachen.
Kennzeichnung
Sichtscheibe
Augenschutzgeräte müssen über ein Mindest- Gesichtsfeld verfügen. Entsprechend der sphärischen, astigmatischen und prismatischen Brechwirkung werden die Sichtscheiben in 3 optische Klassen1 unterteilt. Zudem müssen sie UV-beständig sein.
Sichtscheibe und Tragkörper sind getrennt zu kennzeichnen, außer sie bestehen aus einer Einheit. Die Kennzeichnung muss deutlich sichtbar und dauerhaft sein und darf die Sicht des Trägers nicht beeinträchtigt.
Aufbau der Kennzeichnung
Kennung des Tragekörpers
Die Kennzeichnung des Tragekörpers beinhaltet das Herstellerkürzel, die Nummer dieser Norm, die Verwendungsbereiche und die Beständigkeit.
Kennung Sichtscheibe
Auf der Sichtscheibe werden zunächst das Herstellerkürzel, dann die optische Klasse, das Kurzzeichen für Nichthaften von Schmelzmetall und Beständigkeit gegen Durchdringen heißer Festkörper (falls zutreffend) und anschließend die Beständigkeit gegen Teilchen höherer Geschwindigkeit aufgeführt. Weitere Eigenschaften der Sichtscheibe sind an den letzten Ziffern erkennbar.
Optische Klassen
Klasse 1: ermöglicht Arbeiten mit besonders hohen Anforderungen an die Sehleistung (für den Dauergebrauch).
Klasse 2: für Arbeiten mit durchschnittlichen Anforderungen an die Sehleistung geeignet.
Klasse 3: sollte nur in Ausnahmefällen, für grobe Arbeiten ohne größere Anforderungen an die Sehleistung, eingesetzt werden (nicht für den Dauergebrauch).(Quelle: BGR 192 (ZH 1/703)
Bedeutung der Kennzeichnung
- Kurzzeichen: Beschreibung
Optische Klassen der Sichtscheibe
- 1: Optische Klasse 1
- 2: Optische Klasse 2
- 3: Optische Klasse 3
Verwendungsbereiche des Augenschutzgerätes
- 3: Flüssigkeiten (Tropfen und Spritzer)
- 4: Staub mit einer Korngröße > 5 μm
- 5: Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch und Staub mit einer Teilchengröße < 5 μm
- 6: Strahlungswärme von Infrarotquellen
- 8: Elektrische Lichtbogen bei Kurzschluss in elektrischen Anlagen
- 9: Spritzer von Schmelzmetallen und Durchdringen heißer Festkörper
Beständigkeit gegen Teilchen höherer Geschwindigkeit
- ohne Kennung: Mechanische Grundfestigkeit
- S: Erhöhte mechanische Festigkeit (Kugelfalltest 43g-Stahlkugel)
- F: Stöße mit niedriger Energie (Beschuss mit 0,88g-Stahlkugel, 45 m/s)
- B: Stöße mit mittlerer Energie (Beschuss mit 0,88g-Stahlkugel, 120 m/s)
- Stöße mit hoher Energie (Beschuss mit 0,88g-Stahlkugel, 190 m/s)
Weitere Eigenschaften
- N: Beständigkeit gegen Beschlagen der Sichtscheiben
- K: Oberflächenbeständigkeit gegen Beschädigung durch kleine Teilchen
- R: Erhöhter Reflexionsgrad
- C: Symbol für verbesserte Farberkennung
- O: Original-/Ersatz-Sichtscheibe