Lieferkettengesetz: Kein Problem für KMUs?

Vorab, was versteht man unter dem Lieferkettengesetz?
Das Lieferkettengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechtsstandards entlang ihrer gesamten globalen Lieferketten zu übernehmen. Es zielt darauf ab, Missstände wie Kinderarbeit oder Umweltzerstörung zu bekämpfen, indem es Unternehmen zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Überwachung ihrer Lieferanten und zur Berichterstattung über ihre Maßnahmen verpflichtet.
Viele nehmen an, dass das neue Lieferkettengesetz, welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, nur Großunternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern betrifft. Wir bei DACH sehen das anders. Als mittelständisches Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern könnten wir annehmen, dass wir außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes liegen. Doch die Realität zeigt, dass wir als Teil der Lieferkette größerer Unternehmen indirekt beeinflusst werden. Darüber hinaus ist unser Engagement für Menschenrechte und Umweltschutz ein Kernbestandteil unserer Identität, nicht nur eine Reaktion auf gesetzliche Anforderungen.
Unabhängig von der Größe eines Unternehmens ist klar: Standards in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz sind kein schmückendes Beiwerk, sondern ein Must-have! Es ist eine Frage der Ethik, nicht der Unternehmensgröße.
Für mittelständische Unternehmen wie uns ist es entscheidend, jetzt schon proaktiv zu sein und Verantwortung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu übernehmen. Das zeigt nicht nur unsere Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt, sondern stärkt auch unsere Positionierung am Markt und unsere Beziehungen zu Geschäftspartnern.