Schutzmaßnahmen bei bestätigten Fällen von Covid-19
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Schutzmaßnahmen bei bestätigten Fällen von Covid-19
Das Robert-Koch-Institut verweist auf seine Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2
Das Vorgehen lehnt sich an das Vorgehen bei offener Lungentuberkulose an. Bei dieser sind die Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 3 der TRBA 250 zu berücksichtigen.
Eine Gefährdungsbeurteilung muss im konkreten Fall immer vor Ort durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber mit entsprechender Fachexpertise für eine spezielle Tätigkeit erfolgen.
Empfehlungen Robert Koch Institut:
www.rki.de
Weitere Informationen BGV:
www.bgw-online.de